Coronamaßnahmen
Die Jamaika-Koalition hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 versäumt ihre Hausaufgaben zu machen und hat sich auf den niedrigen Infektionszahlen ausgeruht. Es wurden keine Vorkehrungen und Präventionsmaßnahmen für den Gesundheitsschutz getroffen.
Das Resultat sind hunderte Flensburgerinnen in Quarantäne, eine explodierende Inzidenz und ein Notbetrieb der Kreißsaal-Versorgung in Rendsburg. „Diese Situation gilt es in Flensburg zu verhindern. Es braucht aufgrund des entstandenen Chaos wieder einen Teil-Lockdown für Schleswig-Holstein“ so Tjark Naujoks. Die Menschen in Schleswig-Holstein brauchen eine Perspektive, gleichzeitig darf das Gesundheitssystem nicht weiter überlastet werden. „Das Chaos hat die Jamaika-Koalition zu verantworten. Die angrenzenden Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg haben sich besser vorbereitet. Aber statt endlich Verantwortung zu übernehmen und zu handeln, zeigt die Jamaika-Koalition mit dem Finger auf den Bund! So lässt sie die Schleswig-Holsteinerinnen fragend zurück.“ Unterstreicht der Landtagskandidat Naujoks.
Kurioses Beispiel ist die Tatsache, dass sich bei Veranstaltungen im Innenraum nur noch 50 Personen treffen dürfen, im Theaterbetrieb aber bis zu 1000 Personen platznehmen dürfen.
Da bleiben Fragen offen: Wo bleiben die klaren Leitlinien und Ziele der Landesregierung? Was passiert ab dem 10.01. wenn die Schülerinnen wieder in die Schule müssen? Ein Weiterreichen der Probleme an die Kommunen darf nicht die Antwort sein. Tjark Naujoks fordert einen klaren Maßnahmenkatalog, welche Maßnahmen bei welcher Inzidenzzahl getroffen werden müssen. Dabei wird konkret vorgeschlagen, dass es bis zum 04.02. Fernunterricht gibt, damit Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen endlich Planungssicherheit haben. Zudem dürfen Tourismus, Gastronomie und Kulturschaffende nicht allein gelassen werden und durch absurde Verordnung, wie die PCR-Testpflicht, in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden.
Stattdessen müssen weite Teile der Bars, Discotheken und Co. schließen und für ausreichend und zügige Ausfallzahlungen gesorgt werden. Bis einschließlich 04.02.2022 sollte die Außengastronomie geschlossen werden und größere Sportveranstaltungen sollten außerhalb der Öffentlichkeit stattfinden und die maximale Personenanzahl bei Veranstaltungen (innen wie außen) auf 50 Personen begrenzt werden.
Bei den sogenannten „Spaziergängen“ der Corona-Kritikern, muss auf die Einhaltung der Hygieneverordnungen nachdrücklich gepocht werden. „Hier müssen Polizei und Ordnungsbehörde konsequenter handeln, denn ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen kann das Gesundheitssystem in Schleswig-Holstein nichtverkraften.“ Schließt Tjark Naujoks ab.